Die neuen Reformelemente

Die telefonische Erreichbarkeit

  • Zeiten für die telefonische persönliche* Erreichbarkeit sind zu definieren und zu veröffentlichen
  • Insgesamt 200 (bzw. 100) Minuten pro Woche bei einem vollen (bzw. halben) Versorgungsauftrag in Einheiten von mind. 25 Minuten
Ziel: transparente persönliche Erreichbarkeitszeiten werden gewährleistet

*Die telefonische persönliche Erreichbarkeit kann auch durch Praxispersonal gewährleistet werden.
Sie muss nicht durch den/die Psychotherapeut*in selber sicher gestellt werden.

Die psychotherapeutische Sprechstunde

  • Orientierende Erstdiagnostik
  • Beratung, Information, Klärung des individuellen Behandlungsbedarfs
  • Hinweise auf niedrigschwellige Hilfsangebote
  • Voraussetzung für eine Akutbehandlung, Probatorik oder Richtlinientherapie ist eine Sprechstunde von mindestens 50 Minuten*

Ziel: zeitnaher niedrigschwelliger Zugang: Planung des weiteren Vorgehens "Lotsenfunktion"

* Hiervon ausgenommen sind Patient*innen nach stationärem Aufenthalt
oder Rehabilitation und Indikation für eine psychotherapeutische Weiterbehandlung

Die psychotherapeutische Akutbehandlung

  • zeitnahe psychotherapeutische Intervention
  • Entlastung von akuter Symptomatik
  • Anzeigepflicht (spätestens mit Beginn der Behandlung)
  • Sitzungen der Akutbehandlung werden auf das Stundenkontingent der Richtlinientherapie angerechnet

Ziel: Vermeidung von Fixierungen und Chronifizierungen psychischer Symptomatik

Die Rezidivprophylaxe

  • für die Rezidivprophylaxe können Stunden* aus der Langzeittherapie genutzt werden (Behandlungsdauer: > 39 Stunden)
  • Angabe, ob eine Rezidivprophylaxe geplant ist, soll bereits im Antrag zur Langzeittherapie erfolgen
  • Die Stunden der Rezidivprophylaxe finden nach Ende der Richtlinientherapie statt und bis zu 2 Jahre nach Therapieabschluss

Ziel:Stabilisierung der Patient*innen; Sicherung des Behandlungserfolgs; Vermeidung von Rückfällen