EVA-PT-RL

Worum es geht:

Anforderungen und Vorgaben für die ambulante psychotherapeutische Versorgung von gesetzlich krankenversicherten Personen werden in der sogenannten Psychotherapie-Richtlinie beschrieben. Diese Richtlinie wurde 2017 geändert. Ziel war insbesondere die Verbesserung des Zugangs von Patienten zu einer ambulanten Psychotherapie.

Es wurden u.a. die folgenden neuen Möglichkeiten der psychotherapeutischen Versorgung eingeführt: 

  • die verpflichtende telefonische Erreichbarkeit
  • die psychotherapeutische Sprechstunde 
  • die psychotherapeutische Akutbehandlung 
  • die Rezidivprophylaxe  

Was wir wollen:

Ziel des Projekts EVA PT-RL  ist die Evaluation der neuen Versorgungsbausteine der Psychotherapie-Richtlinie. Dabei möchten wir folgende Fragen untersuchen:

  • Hat sich der Versorgungszugang und der Behandlungsablauf für Patient*innen verbessert?
  • Wie werden die neuen Versorgungsbausteine umgesetzt?
  • Gibt es Hemmnisse und Hürden bei der Umsetzung der Richtlinie?

Darauf aufbauend wollen wir Reformvorschläge zur Weiterentwicklung der Richtlinie entwickeln.

Wenn Sie mehr über den Ablauf und die Methodik unseres Projekt wissen wollen, finden Sie genauer Informationen hier.